Quartalsschießen + Sachkunde gem. DGUV V23 §18
Berufswaffenträger müssen laut DGUV Vorschrift 23 §18 mindestens viermal jährlich in regelmäßigen Abständen (also einmal im Quartal) an Schießübungen teilnehmen und einmal jährlich einen ausreichenden Sachkundestand nachweisen. Wir unterweisen Sie bei den Schießübungen und stellen Ihren Sachkundestand fest. Die Schießübungen sollten mit den dienstlich zugewiesenen Schusswaffen und Munitionsarten durchgeführt werden. Hierüber bekommen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Termine nach Vereinbarung – bitte nehmen Sie telefonisch oder via Mail Kontakt mit uns auf.
Kosten: pro Person – nach Vereinbarung






